Im Gewerbegebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen
die Geh- und Fahrwege sowie Platzflächen in wasser-
und luftundurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten
und -aufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen)
herzustellen.