Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen, sofern nicht Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie Verwendung finden. Ausnahmen für die Gewerbegebiete südlich des Steinbeker Grenzdamms können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe verwendet werden.