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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn1
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Die Gemeinschaftsanlagen — Gemeinschaftsstellplätze (St.Gem.) — sind bestimmt a) westlich des Reekamp, insbesondere für die Nutzung der Grundstücke im Süden des Plangebiets zwischen Reekamp und Langenhorner Chaussee bis einschließlich der Reihenhausbebauung beiderseits des Reestück, soweit die Verpflichtungen aus der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) nicht in der angrenzenden erdgeschossigen Garage (GaE) erfüllt werden; b) zwischen Reekamp und Eberhofweg für die Nutzung im Süden des Plangebietes zwischen diesen Straßen bis zur neuen Aufschließungsstraße. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlagen zu schaffen sind. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.