Im Kerngebiet sind entlang der Großen Elbstraße die Aufenthaltsräume, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, der gewerblich genutzten Gebäude durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.