Die Dächer der Gebäude sind, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen, der Nutzung der Sonnenenergie dienen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.