Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist auf je 100 m1 der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 150 m2 der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.