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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt56
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Oberkante der Tiefgarage einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.