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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen72
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Auf den Flurstücken 455, 456 und 4861 der Gemarkung Schnelsen kann eine Überschreitung der Baugrenzen der dem Fußgängerbereich zugewandten Gebäudeseiten der vier- und fünfgeschossigen Bebauung um maximal 3 m in den Fußgängerbereich hinein zugelassen werden, sofern es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist und im Erdgeschoß der Gebäude in gleicher Tiefe Arkaden mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m errichtet werden.