• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_258b6f92-bf1e-4ecb-805a-901bfb18c0dc

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Einfriedigungen, die von öffentlich zugänglichen Flächen einsehbar sind, sind in Form von standortgerechten Laubhecken oder in Kombination mit Mauern auszuführen. Mauern dürfen eine Höhe von 0,5 m und die Gesamthöhe der Einfriedigung 1,2 m nicht überschreiten. Zäune sind nur zulässig in einem Abstand von mindestens 0,8 m zur Grundstücksgrenze, wenn sie von einer einfriedigenden Hecke gemäß Satz 1 abgepflanzt werden, die Höhe der Hecke nicht überschreiten und jedes Zaunfeld einen durchbrochenen Anteil von mindestens 80 v.H. aufweist.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan