Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens
2.21 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m,
2.22 für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m,
2.23 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m,
2.24 für die zweigeschossigen Geschäftshäuser(G2g) 7,5 m,
2.25 für die dreigeschossigen Geschäftshäuser(G3g)10,0 m.