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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen22
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf dem Flurstück 4931 der Gemarkung Schnelsen sind innerhalb des durch Baugrenzen mit (a) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Vereinshaus und eine Squashhalle sowie innerhalb des mit (b) gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur eine Tennishalle mit den für die festgesetzten Nutzungen notwendigen Räumen zulässig. Andere bauliche Anlagen des Hochbaues sind auf der als „Private Sportanlage" festgesetzten Fläche nicht zulässig.