Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und den Dachgeschoßzonen am Glockengießerwall müssen in Anlehnung an die Altbebauung (Wallhof) an den Gebäudefassaden erkennbar sein; am Georgsplatz ist der Maßstab der Altbebauung (Niemitz-Apotheke) aufzunehmen.