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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf42
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.