Im Kerngebiet auf dem an die Straße Reimerstwiete südlich der Straße Katharinenfleet angrenzenden Flurstücken und auf den Flurstücken nördlich der Straße Bei den Mühren mit zwingend viergeschossiger Nutzung sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig. Auf allen anderen Flurstücken im Kerngebiet südlich der Straße Katharinenfleet sin Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses zulässig.