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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten14
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkei¬ten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuel¬lem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.