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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt38-Hoheluft-West11(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.1
    text
    • § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 38/Hoheluft-West 11 vom 4. Juni 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 208) erhält folgende Fassung: „§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.