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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Eilbek14
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • In den Mischgebieten sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig. Außerdem sind in den Teilen des Mischgebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505) unzulässig. Ausnahmen von Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen der Mischgebiete werden ausgeschlossen.