Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung
von 15 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können
für Terrassen, Flächen zur Belichtung oder technischen
Anlagen mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.