Im Vorhabengebiet „Büro“ und im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu HmbGVBl. Nr. 40 Freitag, den 30. September 2016 451 einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. An den zur Straße An der Alster gerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker unzulässig. In den Vorhabengebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen nur bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.