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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg67
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen mit a gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur eine Tennishalle mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen zulässig; die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 10,0 m über Geländeoberfläche betragen. Auf der mit b gekennzeichneten, überbaubaren Fläche ist nur ein Clubhaus mit einer Gebäudehöhe von nicht mehr als 5,0 m über Geländeober-fläche zulässig.