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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Lurup36(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.2
    text
    • 2. Als Nummer 2 wird angefügt: „2. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“