Das festgesetzte Gehrecht entlang des Alsterlaufs auf dem Flurstück 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.