Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Uberdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen. Garagenwände und fensterlose Gebäudefassaden sind je 2 m Wandlänge mit mindestens einer Schling- oder Kletterpflanze zu begrünen.