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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel34
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Im Blockinnenbereich ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2 m zulässig. In den privaten Erschließungshöfen ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen um bis zu 1,5 m zulässig. Je Erschließungshof sind zweioffene Brücken zwischen den Terrassenhäusern in der Höhe des dritten Vollgeschosses mit einer Breite von bis zu 2 m zulässig.