Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Wetterschutzdächer über Hauseingangstüren sind nur aus farblosem durchsichtigen Drahtspiegelglas auf Stahlkonstruktion in Hauseingangsbreite als Auskragung bis 1,2 m ohne Stützen jeweils fiir eine Gebäudezeile einheitlich zulässig.