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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Bei dem Gebäude Am Osdorfer Born 38 (Flurstück 4662 der Gemarkung Osdorf) sind die Wohn- und Schlafräume durch eine geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der im Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern des Gebäudes geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan