• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_32458110-6d8d-40f7-a162-9808f3ad2fc0

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_32458110-6d8d-40f7-a162-9808f3ad2fc0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen23
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Gewerbe- und Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.