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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf69
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Bergedorfer Straße und der Vierlandenstraße sowie in dem reinen Wohngebiet entlang der Straße Am Hohen Stege sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan