Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenflächen). Grundstückseinfriedungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.