-
XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_33bebbc8-d0dc-4e62-ae9d-925b0ddaf7d6
gmlId
- XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_33bebbc8-d0dc-4e62-ae9d-925b0ddaf7d6
text
- Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über der das geplante Gebäude umgebenden Geländehöhe liegen.