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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sasel17-Wellingsbuettel12
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan