In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe sind nur auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen am Eidelstedter Weg zulässig. Zwischen Deepenstöcken und Sorthmannweg sind Tankstellen und Lagerhallen unzulässig.