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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch35
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebietes sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.