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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.1.3.3
    text
    • Die genehmigte Festhalle auf dem Flurstück 998 der Gemarkung Boberg bleibt weiterhin zulässig; die genehmigte Geschossfläche darf jedoch nicht erweitert werden. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Die genehmigten Flächen für Werbung dürfen nicht vergrößert werden. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig.