Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte mit der Bezeichnung
„GF 1“ umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt
Hamburg zur Nutzung durch Pflegefahrzeuge und
als allgemein zugänglichen Gehweg für Fußgänger. Die
festgesetzten Geh- und Fahrrechte mit der Bezeichnung
„GF 2“ umfassen die Befugnis der Feuerwehr Hamburg
zur Nutzung als Zufahrt sowie Aufstell- und Bewegungsflächen
im Lösch- und Rettungsfall. Geringfügige Abweichungen
von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können
zugelassen werden.