In den mit den Ordnungsnummern „1 a", „1 b", „2", „6 a" und „6 b" bezeichneten Gewerbegebieten sind für die zu denWohngebieten und Grünflächen ausgerichteten Außenwände von Gebäuden überwiegend rote Ziegel oder andere Materialien in ziegelroten Farbtönen zu verwenden.