• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_383e32e6-b8c7-49a6-a2d8-aefb86e2c37b

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_383e32e6-b8c7-49a6-a2d8-aefb86e2c37b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt2(1Aend)
    schluessel
    • §1
    text
    • In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 2 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 13) wird folgende Nummer 9 angefügt: „9. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gewerbegebiet östlich der Pinneberger Chaussee sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen."