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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hoheluft-Ost2
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen ist eine durchgehende Baumallee anzupflanzen. Der Abstand der einzelnen Bäume untereinander darf innerhalb der jeweiligen Baumreihe höchstens 10 m betragen. Es sind einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.