In den Baugebieten sind, mit Ausnahme der als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiete und der mit „(C)" bezeichneten Flächen, für ein- und zweigeschossige Gebäude nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 Grad zulässig. Die Dachflächen sind mit einem mindestens 5 cm starken durch- wurzelbaren Substrataufbau herzustellen und extensiv zu begrünen, sofern sie nicht mit Dachstellplätzen versehen sind. Die Begrünung muss nur auf mindestens 80 v.H. der Dachfläche erfolgen, wenn die übrige Dachfläche als Dachterrasse ausgebildet wird.