Für die viergeschossige Bebauung auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 1901 der Gemarkung Bergedorf kann eine Erhöhung bis zu sechs Vollgeschossen im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.