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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg26
    schluessel
    • §3 Nr.1
    text
    • Die Gebäudefassaden sind durch Vor- und Rücksprünge (Balkone, Erker und Gesimse) so zu gliedern, daß der Maßstab der vorhandenen Bebauung gewahrt bleibt und zugleich die ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar bleiben. Diese Gliederung soll auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.