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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten14
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in l m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.