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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld1(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.1
    text
    • § 2 erhält folgende Fassung: Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.