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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt132
    schluessel
    • §2 Nr. 8
    text
    • Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgeeignete heimische Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan