Im allgemeinen Wohngebiet westlich des Borstelmannswegs sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Wenn durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, sind an den Außenwänden, Fenstern und Türen, sofern sie dem Verkehrslärm der Eiffestraße ausgesetzt sind, bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.