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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf23-Iserbrook27
    schluessel
    • § 2 Nr. 10
    text
    • Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten versehenen Flächen sind zugunsten der Eigentümer der Grundstücke, die über die jeweiligen Flächen erschlossen werden, zu belasten, sofern diese nicht bereits Eigentümer der betroffenen Flächen sind. Das Geh- und Fahrrecht gilt zusätzlich zugunsten der Anlieger der über die jeweiligen Flächen erschlossenen Grundstücke.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan