Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Sträucher und Heckensträucher sind mindestens in der Qualität als 2 mal verpflanzte Baumschulware, Höhe mindestens 1 m, zu pflanzen.