Die Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49 vom 16. September 1997 (HmbGVBl. S. 477) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49“ wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird in Nummer 2 folgender Satz angefügt:
„Weiterhin sind in den Kerngebieten Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“