Auf den privaten Grünflächen „Reitsport" sind Reit- und Fahrwege, Reitplätze sowie Weideflächen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzflächen an der Kobberdiekskoppel unzulässig. Bauliche Anlagen des Hochbaues werden ausgeschlossen.