• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_425733c2-a193-4f1c-bdf6-d1ac22bb4908

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_425733c2-a193-4f1c-bdf6-d1ac22bb4908
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen9
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den Kern- beziehungsweise Mischgebieten sind die Wohn- und Aufenthaltsräume, in den allgemeinen Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für die Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.